Vom Kauf einer Spritze
(Crawinkel, den 13. März 1793)


(Nicht vollständige wörtliche Übersetzung möglich.)

"Auf erhaltener Herzogl. Regierung Rec. von 14 Febr. 1793 verlangt hiesige Gemeinde folgende Vorstellung zu machen. Dass die Gemeinde noch über die schon habende Spritzen, möchte mit einer Spritze von der besten Sorte, mit einen tüchtigen Standrohr versehen werden, damit auf den Fall, wenn die Schläuche nicht zu brauchen möglich ist, dennoch der Endzweck und nutzen der Spritzen erlangt werden wird. Daß bei dieser Spritze beydes, der Zubringer und Sauger wegfalle, und nicht angebracht werde, weil man solche Wassermangel halber nicht brauchen kann, auch überdies, daß in denen Pferde Schwemmen befindl. Waßer zu unrein ist, indem solche so angelegt worden, daß das Wasser von denen Gassen bey nasser Witterung sich darinnen sammeln muß, mithin immer dahin nein geführt wird. Da die hiesige Gemeinde den Sauger sich schon, in den am 8. Febr. 1796 gehaltenen Term. verbeten. Es ist damals von Herzogl. Regierung ein…wegen den Sauger oder Zubringer angebracht worden, wo rinnen stehet, dass ein besonderes nicht fügl. an einen entfernten Ort benutzt werden kann, selbiger nur nützlich sein würde, welche selbst Teiche oder starke Bäche haben, wo hinein man den Sauger bey einem Brand legen könne. In Anlehnung der Schläuche, welche gewöhnl. zu solchen Spritzen beigegeben werden, bittet die hiesige Gemeinde um 6 Jahre Frist und die Gemeinde Mittel sich nicht weiter erstrecken, und von denen Nachbarn, welche größtenteils arm sind nicht zu erheben ist. Werden diese Spritzen gewöhnlich mit einem Deichselwaagen versehen, da aber hiesigen Orts unsere Pferde weder in Acker noch beym Fuhrwesen neben einander gespannt werden, auch wegen der Wege nicht schicklich, als bittet die Gemeinde, dass die Spritz mit einem Born Wagen versehen werden möchte. Auch bittet die Gemeinde, dass ihr behörig Gewährung geleistet werde, wenn etwas sich ereignen sollte, die doch durch keine muthwillige Verwahrlosung verursachet, oder gewaltsamer Weise die Spritze verdorben würde. So hat auch über dieses die Gemeinde in Ermanglung der großen Spritze eine besondere kleine Spritze, die von 2 Mann dahin getragen werden kann, mit welcher man im Nothfall auch einen Schornstein ausspritzen kann und auf ein Gebäude gelangen kann. Sie ist mit einem Kasten versehen, wo rinnen drei Butten Wasser gehen, so mit Kupfer ausgeschlagen und mit einem Messingenen Stiefel und Rohr versehen ist. Wegen Anschaffung einer neuen Schlangenspritze verlangt die Gemeinde bey Herzogl. Regierung Vorstellung zu thun, weil man solche folgende Ursachen halber nicht brauchen kann, daraus dispensirt zu werden, Weil sich nur einige Springbrunnen im Ort befinden und daher an Wasser mangelt. Wie es auch Herzogl. Regierungs Commission 1787 zwischen Müller Nagel und der Gemeinde strittigen Wasser Sache befunden hat. Es will die Gemeinde eine tüchtige Rohr Spritze ohne Schläuche machen lassen, weil man selbige folgender Ursachen halber brauchen tun, nehml.: Es sind allhier viele Zimmerleute und zwar etl. Meister so viele Gesellen und dergleichen, wenn nun bey eines entstehenden Feuers, (welches Gott verhüthen sollte) eine gute Gussspritze und eine kleine Tragsprltze hat die Gemeinde schon, unser Ort mit 2 Gußspritzen und auch noch einer Tragspritzen versehen wird, so kann solches damit brennt und die Zimmerleute schleunige Hülfe durchs Einreißen thun. Dagegen wenn wir nicht anfänglich bey entstandenem Unglück demselben vorzubeugen im Stande sind, so kann uns keine Spritze etwas nutzen, weil wir andere allenthalben nicht gebrauchen können. Es braucht demnach die Gemeinde daher eine Gussspritze ohne Schläuche und zwar von der besten Sorte, wozu sie sich auch alles mögliche darzu, ohne angesehen das bey der Gemeinde aufzubringen. "

Nach langem Hin und Her erhält schließlich die Gemeinde die gewünschte Spritze für 365 Thlr. 10 gr. Doch laut Niederschrift hatte die Spritz eine Menge Fehler und war. nicht für den Ort zu gebrauchen. Mit über 200 Unterschriften ging ein Schreiben an das Herzogl. Amt in Gotha, in dem verlangt wurde, die Spritze zurückzunehmen. Was auch geschah. Am 7. August 1794 brachte man die Spritze zurück nach Gotha. Im Protokoll heißt es wörtlich:

"Mannschaft zur Spritze. Probe in Gotha.
Schultheiß Bäumler,
Gerichtsschöppen Jos. Friedrich Lenffler, und Joh. Caspar Böttner; Joh. Andreas Stengel, Joh. Caspar Mey, Val. Gehrhardt, Körner,
Möller (Spritzenmeister), Nicol Langenhan (Brunnenmeister),
Jacob Langenhan, Andreas Hemming, nebst Knecht und drei Pferde,
Christoph Leffler, Gottfried Gehrhardt, Kleingünther..."




Quelle :
Eine kleine Chronik über das Feuerwehrwesen von Crawinkel 1600 - 1900
Autor : Gerhard Fischer







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